CLAUDIA THEIßEN / Rechtsanwältin

Das Familienrecht ist ein sehr sensibles und persönliches Rechtsgebiet, da es wie kein anderes Rechtsgebiet in die Privatsphäre der Mandanten eindringt.

Eine Trennung oder sogar eine Scheidung ist für alle Familienmitglieder ein tiefgreifender Einschnitt in ihr bisheriges Leben und oft in die finanzielle Situation. Deswegen ist es für Frau Rechtsanwältin Theißen sehr wichtig, nicht nur aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet die Mandanten juristisch zu begleiten, sondern sie auch emotional in dieser schweren und belastenden Zeit zu unterstützen.

Zum Familienrecht zählt das Unterhaltsrecht, d.h. die Berechnung oder Überprüfung des Trennungs-, Kindesunterhaltes oder Nachscheidungsunterhaltes. Aber auch die Frage, ob ein Kind einem Elternteil, z.B. im Rahmen einer Heimunterbringung, Unterhalt schuldet, zählt zu diesem Rechtsgebiet. Auch Kinder geraten leider immer wieder in den trennungsbedingten Konflikt ihrer Eltern. Daher steht Frau Rechtsanwältin Theißen Ihnen auch bei diesem sehr sensiblen Bereich des Umgangs- oder Sorgerechtes kompetent zur Seite. Sind Eigentum oder sonstige Vermögenswerte vorhanden, so sind auch diese Fragen im Rahmen einer Trennungsauseinandersetzung zu klären. Ebenfalls der Hausrat und das Gewaltschutz-verfahren fallen in diesen Bereich.

Unter Arzthaftung versteht man die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes gegenüber einem Patienten bei Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflichten. Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt, so kommt ein Behandlungsvertrag zustande. Aus dem Behandlungsvertrag schuldet der Arzt die Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflichten. Verstößt der Arzt gegen Sorgfaltspflichten, (z.B. Nicht-lege-artis-Behandlung, keine ordnungsgemäße Dokumentation, Aufklärungsmangel oder -fehler etc. pp.) so ist er dem Patienten gegenüber verpflichtet Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld zu zahlen.
Falls Sie mithin das Gefühl haben, dass es bei einer ärztlichen Behandlung zu Fehlern gekommen ist, so steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Theißen aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet gerne zur Seite.

Haben Sie eine Anzeige oder einen Bußgeldbescheid erhalten, so steht Frau Rechtsanwältin Theißen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Auch betreut sie Frau Rechtsanwältin Theißen als Nebenklagevertreterin oder im Zeugenschutz. Gerade der Opferschutz ist ein sehr sensibles Thema, welches auch persönliches Vertrauen voraussetzt, da oftmals Bereiche gegen die sexuelle Selbstbestimmung betroffen sind. Auch hier betreut Frau Rechtsanwältin Theißen die Opfer kompetent und einfühlsam.